Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines - Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen der Firma Gröschke-Kalligraphie, im folgenden Auftragnehmer genannt, u. A. über die Webseite www.kallipos.de, wenn der Kunde seine Rechnungsanschrift in Deutschland hat.
Kunde i.S.d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
2. Rücktrittsrecht vom Vertragsabschluß
1. Pacta sunt servanda, oder übersetzt: Verträge muss man halten.
2. Der Auftraggeber hat bei einer Bestellung über die Webseite www.kallipos.de innerhalb einer Frist von 2 Wochen das Recht, ohne Angabe von Gründen die Bestellung zu stornieren (siehe Widerrufsbelehrung).
3. Vertragsschluss
1. Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Technische sowie sonstige Änderungen bleiben vorbehalten.
2. Ihre Bestellungen auf der Website sind bindende Angebote für den Abschluss eines Kaufvertrages über die von uns angebotenen Waren.
3. Der Vertrag ist nur zustande gekommen, wenn der Auftragnehmer eine Auftragsbestätigung per Email an den Kunden gesandt hat, spätestens jedoch mit Erhalt der Ware.
4. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber. Erfolgt die Lieferung an Dritte zu deren Gunsten oder ist der Empfänger der Lieferung durch die Inbesitznahme und weitere Verwendung der Lieferung in anderer Weise bereichert, so gelten Besteller und Empfänger der Lieferung gemeinsam als Auftraggeber. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis hierfür vorliegt.
5. Bei Bestellung auf Rechnung Dritter, unabhängig, ob im eigenen oder fremden Namen, gelten Besteller und Rechnungsempfänger gemeinschaftlich als Auftraggeber. Eine spätere Rechnungsänderung nach bereits erfolgter Fakturierung auf Wunsch des Bestellers auf einen anderen Rechnungsempfänger bedeutet den stillschweigenden Schuldbeitritt dieses Rechnungsempfängers. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis des Rechnungsempfängers hierfür vorliegt.
4. Lieferung, Gefahrübergang
1. Vorbehaltlich reibungslosen Betriebsablaufs können Sie den Erhalt der bestellten Waren innerhalb der auf unserer Homepage angegebenen Lieferfristen erwarten. Der Auftragnehmer haftet allerdings nicht für die Einhaltung dieser Liefertermine, es sei denn, ein solcher Termin wurde dem Kunden in der Auftragsbestätigung ausdrücklich zugesichert. In diesem Fall beschränkt sich die Ersatzpflicht des Auftragnehmers auf die Höhe des Auftragswertes. Weitergehende Ersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.
5. Zahlung
1. Es gelten die dem Kunden angegebenen Zahlungsarten.
2. Im Falle der Nichtannahme der Ware gerät der Kunde in Zahlungsverzug. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen, der Unternehmer in Höhe von 8%. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugszinsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Für die Aufgabe einer schriftlichen Zahlungserinnerung berechnen wir 3,00 EUR Mahnkosten. Erfolgt innerhalb von acht (8) Werktagen nach Zugang derselben keine Zahlung, beschreiten wir den Rechtsweg.
3. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Waren zurückbehalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Kunde trotz einer verzugsbegründenden Mahnung keine Zahlung leistet.
4. Nachträglich, d. h. nach unserer Auftragsannahme, veranlasste Änderungen des Auftrages werden in Rechnung gestellt. Als Änderung eines Auftrages gilt auch jede Änderung der kaufmännischen Auftragsdaten (Rechnungsempfänger, Lieferanschrift, Versandart, Zahlungsweg u. dgl.). Änderungen auf Wunsch des Auftraggebers oder Anschriftenberichtigungen durch den Zustelldienst (falsche oder unvollständige Adressangaben), werden pauschal mit einer Gebühr von 10,00 EUR inkl. 19% MwSt. in Rechnung gestellt.
5. Die von uns erstellten Rechnungen erfolgen unter dem Vorbehalt etwaiger Irrtümer. Wir können bis spätestens sechs Wochen nach Zugang der Rechnung beim Auftraggeber eine neue, berichtigte Rechnung erstellen. Sechs Wochen nach Zugang der Rechnung beim Auftraggeber gilt die Rechnung von diesem als genehmigt, es sei denn, sie wird innerhalb dieser Frist schriftlich unter Angabe der beanstandeten Rechnungsposition uns gegenüber gerügt. Nach Ablauf der Sechs-Wochen-Frist ist eine Änderung der Rechnung ausgeschlossen. Dies gilt auch für gewünschte Änderungen des Rechnungsempfängers oder der Rechnungsanschrift. Die Sechs-Wochen-Frist berührt nicht die Pflicht zur Zahlung oder die Pflicht zur Mängelrüge innerhalb der in diesen AGB bestimmten kürzeren Fristen.
6. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die dem Lieferanten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung aus jedem Rechtsgrund gegen den Auftraggeber jetzt oder künftig zustehen, werden dem Lieferanten die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 10 v. H. übersteigt. Lieferungen bleiben Eigentum des Lieferanten. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen, ohne Verpflichtung hieraus, für den Lieferanten als Hersteller. Erlischt das (Mit-) Eigentum des Lieferanten durch Verbindung, Vermischung, Verarbeitung oder Umbildung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Auftraggebers wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf den Lieferanten übergeht. Der Auftraggeber verwahrt das (Mit-) Eigentum des Lieferanten unentgeltlich. Ware, die im (Mit-) Eigentum des Lieferanten steht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Verpfändungs- und Sicherungsübereignung von Vorbehaltsware sind unzulässig. Überträgt der Auftraggeber das ihm an Vorbehaltsware zustehende Anwartschaftsrecht und erwirbt er dafür eine Forderung, so tritt er diese Forderung, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, bereits jetzt in vollem Umfang an den Lieferanten ab. Solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt, ist er unwiderruflich ermächtigt, die an den Lieferanten abgetretenen Forderungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung einzuziehen. Bei Zugriffen Dritter auf Vorbehaltware hat der Auftraggeber auf das Eigentum des Lieferanten hinzuweisen und den Lieferanten unverzüglich zu benachrichtigen. Das gleiche gilt für Forderungen.
7. Gewährleistung
1. Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel hat der Kunde uns innerhalb einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs für den Unternehmer ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Versteckte Mängel, die nach der dem Kunden obliegenden unverzüglichen Untersuchung der Ware zu diesem Zeitpunkt nicht feststellbar waren, hat dieser innerhalb von 4 Wochen, nachdem die Waren das Lieferwerk verlassen haben, ebenfalls schriftlich anzuzeigen.
2. Bei berechtigten Beanstandungen haben Verbraucher die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Bei Unternehmern leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. In jedem Fall bleibt die Nacherfüllung auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Fall verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Kunde jedoch vom Vertrag zurücktreten. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen.
3. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigt nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist.
8. Schadenshaftung
1. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Werk des Auftragnehmers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Auftraggebers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
2. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind, vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
3. Die vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, sofern wir fahrlässig eine wesentliche vertragliche Pflicht verletzt haben; unsere Ersatzpflicht ist in diesem Fall jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für entgangenen Geschäftsgewinn bzw. entgangene Einsparungen. Dies gilt auch für alle Schäden, die von unseren Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Sobald die Ware an einen Spediteur, Frachtführer oder die Post übergeben ist, spätestens bei Verlassen unserer Unternehmensräume, trägt der Auftraggeber die Gefahr für die Ware. Der Gefahrübergang auf den Auftraggeber erfolgt auch bei Franko- und Frei-Haus-Lieferungen. Jede Sendung, bei der eine äußerliche Beschädigung vorliegt, ist vom Auftraggeber nur anzunehmen unter der Feststellung des Schaden seitens des Spediteurs/Frachtführers. Soweit dies unterbleibt, erlöschen alle Schadensersatzansprüche hieraus uns gegenüber.
9. Datenschutz
1. Gemäß § 4 Abs. 1 TDDSG ist der Auftragnehmer verpflichtet, Sie als Kunden über Art, Umfang und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen erforderlichen personenbezogenen Daten sowie über sein Widerspruchsrecht zur Verwendung seines anonymisierten Nutzungsprofils ausführlich zu informieren. Ihre bei uns gespeicherten Daten werden vertraulich behandelt und lediglich im zur Ausführung Ihrer Bestellung erforderlichen Umfang genutzt.
2. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die Einwilligung in die Speicherung und zweckgerichtete Verarbeitung seiner Daten kann er jederzeit schriftlich oder durch Übersendung einer eMail an m.groeschke(at)kallipos.de mit Angabe seiner Kundennummer widerrufen. Dies bedeutet dann eine komplette Löschung seines Profils aus unserer Datenbank.
10. Geltendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
3. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers (Schwäbisch Hall).
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
12. Urheberrecht
Alle Nachrichten, Grafiken und das Layout der Webseite des Auftragnehmers dienen ausschließlich der Information unserer Kunden. Die Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko. Alle Daten dieses Angebots genießen urheberrechtlichen Schutz; das Kopieren und der Ausdruck der gesamten Webseite oder einzelner Teile daraus sind nur gestattet zum Zweck einer Bestellung bei dieser Firma. Jede darüber hinausgehende Bearbeitung, Vervielfältigung, Verbreitung und/oder öffentliche Wiedergabe überschreitet die übliche Nutzung und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar, der strafrechtlich verfolgt wird und zum Schadenersatz verpflichtet. Alle Rechte vorbehalten.